Barrierefreie Website erstellen – BFSG-konforme Webentwicklung
Wir prüfen und setzen Ihre digitalen Angebote barrierefrei um.
Seit dem 28. Juni 2025 ist das BFSG für viele Unternehmen verbindlich in Kraft getreten.
Digitale Lösungen, auf die Unternehmen vertrauen
Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) rückt digitale Barrierefreiheit stärker in den Fokus von Unternehmen und Organisationen. Seit dem 28. Juni 2025 sind zahlreiche private Anbieter verpflichtet, ihre Produkte und Dienstleistungen – insbesondere Websites, mobile Apps, E-Books, Online-Shops und Selbstbedienungsterminals – barrierefrei zu gestalten. Die Umsetzung der Barrierefreiheit nach BFSG ist somit kein freiwilliges Extra mehr, sondern eine gesetzliche Pflicht, die Unternehmen aktiv angehen müssen.
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Das BFSG setzt die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie (European Accessibility Act) in nationales Recht um und verpflichtet unter anderem Betreiber von Online-Diensten, ihre digitalen Angebote für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu gestalten. Betroffen sind insbesondere Unternehmen aus den Bereichen E-Commerce, Kommunikation, Bankwesen, Ticketverkauf, Personenbeförderung, Buchhandel und viele mehr. Auch Hersteller und Anbieter von Selbstbedienungsterminals, Geldautomaten oder mobilen Geräten sind verpflichtet, Barrierefreiheit in ihre Produkte zu integrieren.
Warum Barrierefreiheit nach BFSG für Unternehmen entscheidend ist
Barrierefreiheit ist weit mehr als die Erfüllung einer gesetzlichen Vorgabe. Sie bedeutet, dass Menschen mit unterschiedlichsten Einschränkungen – etwa bei Sehen, Hören, Bewegung oder Kognition – gleichberechtigt an der digitalen Welt teilhaben können. Gleichzeitig profitieren auch Menschen ohne Einschränkungen von besser nutzbaren, klar strukturierten und verständlichen Angeboten. -
Barrierefreie digitale Produkte sind:
- nutzerfreundlicher
- suchmaschinenfreundlicher (SEO-Vorteile)
- rechtlich abgesichert
- zukunftsorientiert
- inklusiv und sozial verantwortlich
Unternehmen, die frühzeitig in barrierefreie Lösungen investieren, stärken nicht nur ihr Markenimage, sondern erschließen neue Kundengruppen und vermeiden rechtliche Risiken.
Unsere Leistungen zur Umsetzung der Barrierefreiheit nach BFSG
Bei ShapeMinds unterstützen wir Sie umfassend bei der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen. Unsere Expertinnen und Experten analysieren Ihre digitalen Angebote hinsichtlich ihrer Zugänglichkeit und zeigen konkrete Maßnahmen zur Optimierung auf. Ob technische Anpassungen, barrierefreies Design oder rechtliche Beratung – wir bieten alles aus einer Hand.
Unsere Leistungen im Überblick:
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Barrierefreiheitsprüfung:
Wir analysieren Websites, mobile Anwendungen, Dokumente und digitale Produkte nach anerkannten Standards wie der WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) sowie den Anforderungen des BFSG.
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Beratung & Strategie:
Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir eine realistische Roadmap zur Umsetzung der Barrierefreiheit nach BFSG – abgestimmt auf Ihre Branche, Ihre Zielgruppe und Ihre technischen
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Schulungen & Sensibilisierung
Wir schulen Ihre Teams in Design, Entwicklung und Redaktion. Ziel ist es, Barrierefreiheit von Anfang an mitzudenken.
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Barrierefreie Inhalte:
Wir unterstützen bei der Erstellung oder Überarbeitung barrierefreier Texte, PDFs, Formulare und multimedialer Inhalte.
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Technische Umsetzung:
In enger Zusammenarbeit mit Ihren Entwickler*innen oder Agenturen setzen wir notwendige Anpassungen technisch um – effizient und nachhaltig.
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Support & Monitoring:
Auch nach der Umsetzung begleiten wir Sie, führen Tests durch, helfen bei der Fehlerbehebung und sorgen für laufende Verbesserungen.
WIEMER / ARNDT Datenschutz
Barrierefreiheit WebAudit für Websites - bei Vollversion als Komplettpaket mit Beratung, Vorlage und Leitfaden
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Für wen gilt das BFSG?
Die Verpflichtung zur Barrierefreiheit nach BFSG betrifft insbesondere Unternehmen, die:
- Produkte oder Dienstleistungen über digitale Kanäle anbieten,
- elektronische Kommunikation bereitstellen,
- Online-Bezahlsysteme oder Buchungsvorgänge nutzen,
- Software oder Apps entwickeln und vertreiben,
- Selbstbedienungsterminals oder interaktive Verkaufsstellen betreiben.
Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro – doch auch hier kann freiwillige Barrierefreiheit ein klarer Wettbewerbsvorteil sein.
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Was sind typische Herausforderungen bei der Umsetzung des BFSG?
Viele Unternehmen stehen vor der Herausforderung, die Anforderungen des BFSG in bestehende Systeme zu integrieren. Besonders häufig treten dabei folgende Fragen auf:
- Was bedeutet Barrierefreiheit technisch konkret?
- Wie aufwendig ist die Umsetzung?
- Müssen alle Inhalte vollständig überarbeitet werden?
- Wer ist intern verantwortlich?
- Welche Fristen gelten?
Wir helfen Ihnen, diese und weitere Fragen praxisnah zu beantworten. Unser Ziel ist es, die Barrierefreiheit nach BFSG nicht als Belastung, sondern als Chance zu begreifen.
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Was sind Ihre Vorteile mit ShapeMinds?
Mit uns gewinnen Sie einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite. Wir vereinen rechtliches Know-how mit technischem Verständnis und begleiten Sie auf dem gesamten Weg – von der ersten Bestandsaufnahme bis zur langfristigen Qualitätssicherung. Dabei legen wir besonderen Wert auf:
- verständliche Kommunikation
- wirtschaftlich sinnvolle Lösungen
- individuelle Beratung und Umsetzung
- Transparenz und Nachvollziehbarkeit
Unsere Kundinnen und Kunden schätzen besonders die Kombination aus Fachkompetenz, persönlicher Betreuung und unserem praxisorientierten Ansatz. Auch nach Projektabschluss stehen wir Ihnen für Fragen oder weitere Maßnahmen zur Verfügung.
Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Beratungsgespräch – wir zeigen Ihnen in einem Web-Audit, wie Sie die Barrierefreiheit nach BFSG in Ihrem Unternehmen ergänzen und erweitern können.
Barrierefreie Lösungen zahlen sich aus – rechtlich, wirtschaftlich und gesellschaftlich.
Kontaktieren Sie uns noch heute und gestalten Sie Ihre digitalen Angebote zukunftsfähig, inklusiv und gesetzeskonform.
FAQ
1. Seit wann gilt das BFSG und wen betrifft es?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist seit dem 28. Juni 2025 für zahlreiche private Anbieter verbindlich in Kraft getreten. Betroffen sind insbesondere Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen über digitale Kanäle anbieten, elektronische Kommunikation bereitstellen, Online-Bezahlsysteme oder Buchungsvorgänge nutzen, Software oder Apps entwickeln und vertreiben oder Selbstbedienungsterminals betreiben. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro.
2. Welche digitalen Angebote müssen barrierefrei gestaltet werden?
Das BFSG verpflichtet unter anderem zur barrierefreien Gestaltung von Websites, mobilen Apps, E-Books, Online-Shops und Selbstbedienungsterminals. Betroffen sind insbesondere Unternehmen aus den Bereichen E-Commerce, Kommunikation, Bankwesen, Ticketverkauf, Personenbeförderung und Buchhandel. Auch Hersteller und Anbieter von Geldautomaten oder mobilen Geräten sind verpflichtet, Barrierefreiheit in ihre Produkte zu integrieren.
3. Welche Leistungen bieten Sie zur Umsetzung des BFSG an?
Wir bieten ein umfassendes Leistungspaket: Barrierefreiheitsprüfung nach WCAG-Standards und BFSG-Anforderungen, Beratung und Strategieentwicklung mit realistischer Roadmap, Schulungen für Ihre Teams in Design, Entwicklung und Redaktion, Unterstützung bei der Erstellung barrierefreier Inhalte (Texte, PDFs, Formulare), technische Umsetzung in Zusammenarbeit mit Ihren Entwicklern sowie Support und Monitoring nach der Umsetzung. Wir bieten außerdem Web-Audits an, die Ihnen zeigen, wie Sie Barrierefreiheit in Ihrem Unternehmen ergänzen und erweitern können.
4. Warum ist Barrierefreiheit mehr als nur eine gesetzliche Pflicht?
Barrierefreie digitale Produkte sind nutzerfreundlicher, suchmaschinenfreundlicher (SEO-Vorteile), rechtlich abgesichert, zukunftsorientiert und inklusiv. Sie bedeuten, dass Menschen mit unterschiedlichsten Einschränkungen – etwa bei Sehen, Hören, Bewegung oder Kognition – gleichberechtigt an der digitalen Welt teilhaben können. Gleichzeitig profitieren auch Menschen ohne Einschränkungen von besser nutzbaren, klar strukturierten und verständlichen Angeboten. Unternehmen, die frühzeitig in barrierefreie Lösungen investieren, stärken ihr Markenimage, erschließen neue Kundengruppen und vermeiden rechtliche Risiken.
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