Datenschutz für das Gesundheitswesen

Kategorie: Datenschutz für das Gesundheitswesen

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Auch Ärzte, Praxisgemeinschaften, Gemeinschaftspraxen oder Medizinische Versorgungszentren müssen die Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung  (EU-DSGVO) umsetzen. Wieviel Datenschutz notwendig ist und welche konkreten Dokumentationen vorgehalten werden müssen, sagen wir Ihnen.

  • Datenschutzbeauftragter (DSB)

Muss ein DSB vom Arzt benannt werden?

  • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Ist ein solches Verzeichnis erforderlich?

  • Datenschutz-Verpflichtung von Beschäftigten

Ist eine solche Verpflichtung  durchzuführen?

  • Information- und  Auskunftspflichten

Bestehen  irgendwelche  Informationspflichten?

  • Löschen von Daten

Gibt es eine Anforderung zur Datenlöschung?

  • Sicherheit

Müssen die Daten besonders  gesichert werden?

  • Auftragsverarbeitung

Mit wem muss eine solche Vereinbarung geschlossen werden?

  • Datenschutzverletzungen

Müssen Datenpannen gemeldet werden? Falls ja, wie?

  • Datenschutz-Folgeabschätzung (DSFA)

Wann ist eine DSFA durchzuführen?

  • Videoüberwachung (VÜ)

Besteht eine Ausschilderungspflicht bezüglich  VÜ?

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