Grundsätze für den Datenschutz | Datenschutzzeichen für Mitarbeiterinformation
Grundsätze für den Datenschutz | Datenschutzzeichen für Mitarbeiterinformation
Arbeitsvorgänge datenschutzkonform umsetzen
Die folgenden Kriterien müssen erfüllt sein, damit die Verarbeitung von personbezogenen Daten der EU DSGVO entspricht!
Das Datenschutzzeichen beschreibt 10 Grundsätze, die Mitarbeiter einhalten müssen um eine DSGVO-konforme Datenverarbeitung zu gewährleisten.
Treu und Glauben
Versteht der/die Betroffene, was mit seinen/ihren Daten geschieht und wozu sie verwendet werden? Würde ich selbst das verstehen, wenn ich der/die Betroffene wäre/wenn das meine Daten wären?
Vertraulichkeit
Sind die erhobenen Daten nur für meinen aktuellen Arbeitsprozess bestimmt oder darf ich diese Daten innerhalb meines Unternehmens bzw. gegen über Dritten preisgeben?
Integrität
Habe ich den richtigen Speicherort und/oder Ablageort für die Daten gewählt?
Richtigkeit
Sind die Daten, die ich verwende, aktuell?
Datenminimierung
Könnte ich den Vorgang mit weniger erhobenen Daten durchführen? Sind alle Daten sinnvoll bzw. notwendig?
Rechenschaftspflicht
Sind die Antworten auf alle hier gestellten Fragen im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten dokumentiert?
Speicherbegrenzung
Darf ich bereits erhobene Daten weiterhin aufbewahren?
Zweckbindung
Wofür werden die Daten erhoben und was soll damit geschehen?
Transparenz
Weiß der/die Betroffene, dass seine/ihre Daten verarbeitet werden?
Rechtmäßigkeit
Welcher Grund liegt für die Verarbeitung vor: Ein Vertrag, eine Einwilligung oder eine andere rechtliche Grundlage?
Unterstützen Sie Ihre Beschäftigten bei der Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) durch Datenschutzzeichen und vermeiden Sie Datenpannen und Bussgelder. Sie erfüllen als verantwortliche Stelle Ihre Pflichten und können mit Sicherheit Ihre Ziele erreichen.
Erfragen Sie Ihren Code bitte unter: kontakt@wiemer-arndt.de
Individualisierung
Gerne Individualisieren wir das Produkt durch den Eindruck Ihres Logos, Ihrer Kontaktdaten und / oder des Datenschutzbeauftragten.