Externer Datenschutzbeauftragter im Gesundheitswesen
Externer Datenschutzbeauftragter im Gesundheitswesen
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Externer Datenschutzbeauftragter im Gesundheitswesen Datenschutzberatung und Bestellung eines Datenschutzbeauftragten für das Gesundheits- und Sozialwesen
Dieses Datenschutzangebot für Mitarbeiter im Gesundheitswesen richtet sich unter anderem an Unternehmen folgender Branchen:
Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser, Pflegeheime, Altenheime, Sozialdienste, Pflegedienste, Psychologen, Physiotherapeuten und MVZ.
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Bestellungspauschale pro Monat zum Datenschutzbeauftragten nach Artikel 37 DSGVO Gesundheits- und Sozialwesen:
- EUR 150,-
- Versicherung
- Regelmäßige Tätigkeitsbericht
Aufgaben Datenschutzbeauftragten nach Artikel 39 DSGVO
Monatliche Prüfung und Beratung im Gesundheitswesen
| Anzahl Mitarbeiter | Tage | Einzelpreis | Preis pro Jahr |
| Unternehmen bis 20 |
2 | 220,00 € | 2640,00€ |
| Unternehmen bis 50 | 3 | 330,00 € | |
| Unternehmen bis 100 | 5 | 550,00 € | |
| Unternehmen bis 250 | 6 | 660,00 € | |
| Unternehmen ab 250 | auf Anfrage |
Ziel: Erstellung des Datenschutzkonzepts
Inklusive:
- Prüfung von Umsetzungsstand von AV-Verträgen
- Prüfung und Beratung bei der Erstellung von technischen und organisatorischen Maßnahmen
- Prüfung und Beratung von Betroffeneninformationen
- Überwachung und Prüfung der Einhaltung der empfohlenen und notwendigen Massnahmen.
- Zusammenarbeit mit Aufsichtbehörde
Beschreibung:
Art. 37 DSGVO Benennung eines Datenschutzbeauftragten im Gesundheitswesen
- Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter benennen auf jeden Fall einen Datenschutzbeauftragten, wenn
- die Verarbeitung von einer Behörde oder öffentlichen Stelle durchgeführt wird, mit Ausnahme von Gerichten, soweit sie im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit handeln,
- die Kerntätigkeit des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters in der Durchführung von Verarbeitungsvorgängen besteht, welche aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs und/oder ihrer Zwecke eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen erforderlich machen, oder
- die Kerntätigkeit des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten gemäß Artikel 9 oder von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten gemäß Artikel 10 besteht.
- Eine Unternehmensgruppe darf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten ernennen, sofern von jeder Niederlassung aus der Datenschutzbeauftragte leicht erreicht werden kann.
- Falls es sich bei dem Verantwortlichen oder dem Auftragsverarbeiter um eine Behörde oder öffentliche Stelle handelt, kann für mehrere solcher Behörden oder Stellen unter Berücksichtigung ihrer Organisationsstruktur und ihrer Größe ein gemeinsamer Datenschutzbeauftragter benannt werden.
- 1In anderen als den in Absatz 1 genannten Fällen können der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter oder Verbände und andere Vereinigungen, die Kategorien von Verantwortlichen oder Auftragsverarbeitern vertreten, einen Datenschutzbeauftragten benennen; falls dies nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten vorgeschrieben ist, müssen sie einen solchen benennen. 2Der Datenschutzbeauftragte kann für derartige Verbände und andere Vereinigungen, die Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter vertreten, handeln.
- Der Datenschutzbeauftragte wird auf der Grundlage seiner beruflichen Qualifikation und insbesondere des Fachwissens benannt, das er auf dem Gebiet des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis besitzt, sowie auf der Grundlage seiner Fähigkeit zur Erfüllung der in Artikel 39 genannten Aufgaben.
- Der Datenschutzbeauftragte kann Beschäftigter des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters sein oder seine Aufgaben auf der Grundlage eines Dienstleistungsvertrags erfüllen.
- Der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter veröffentlicht die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten und teilt diese Daten der Aufsichtsbehörde mit.
Art. 39 DSGVO Aufgaben des Datenschutzbeauftragten im Gesundheitswesen
- Dem Datenschutzbeauftragten obliegen zumindest folgende Aufgaben:
- Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters und der Beschäftigten, die Verarbeitungen durchführen, hinsichtlich ihrer Pflichten nach dieser Verordnung sowie nach sonstigen Datenschutzvorschriften der Union bzw. der Mitgliedstaaten;
- Überwachung der Einhaltung dieser Verordnung, anderer Datenschutzvorschriften der Union bzw. der Mitgliedstaaten sowie der Strategien des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters für den Schutz personenbezogener Daten einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten, der Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter und der diesbezüglichen Überprüfungen;
- Beratung – auf Anfrage – im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung und Überwachung ihrer Durchführung gemäß Artikel 35;
- Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde;
- Tätigkeit als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde in mit der Verarbeitung zusammenhängenden Fragen, einschließlich der vorherigen Konsultation gemäß Artikel 36, und gegebenenfalls Beratung zu allen sonstigen Fragen.
- Der Datenschutzbeauftragte trägt bei der Erfüllung seiner Aufgaben dem mit den Verarbeitungsvorgängen verbundenen Risiko gebührend Rechnung, wobei er die Art, den Umfang, die Umstände und die Zwecke der Verarbeitung berücksichtigt.
So geht´s
Online Beratung Ablauf im Gesundheitswesen
Legen Sie die gewünschte Beratungsleistung in den Warenkorb. Bezahlen Sie bequem per PayPal, Kreditkarte oder Banküberweisung. Sobald der Zahlungseingang verbucht ist, erhalten Sie per E-Mail die Bestellbestätigung mit einem Link zur Eingabe des Vertragspartner.
Berücksichtigen Sie, daß dies bei Banküberweisungen bis zu 3 Tagen dauern kann bis Sie eine Bestätigung des Termins erhalten.
Sobald Ihre Bestellung erfolgt ist, erhalten Sie per E-Mail:
- Eine Bestellbestätigung mit Link zum Terminformular
- Ihre Rechnung
Wir werden gemeinsam Ihre Themen über den gewünschten Online Kanal besprechen und 10% des Honorars spenden.
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Häufig gestellte Fragen
Für welche Einrichtungen im Gesundheitswesen eignet sich der externe Datenschutzbeauftragte?
Das Angebot richtet sich an das Gesundheits- und Sozialwesen, u. a. Ärzte und Arztpraxen, Zahnärzte, Krankenhäuser, Pflegeheime, Altenheime, Sozialdienste, Pflegedienste, Psychologen, Physiotherapeuten und MVZ. Sie bestellen dabei eine:n externe:n Datenschutzbeauftragte:n gemäß Art. 37 DSGVO – bereitgestellt über die Expertise von Wiemer Arndt, deren 100%-Tochter der Anbieter ist.
Wann braucht eine Arztpraxis, ein Pflegedienst oder ein Pflegeheim einen Datenschutzbeauftragten?
Nach Art. 37 DSGVO ist ein Datenschutzbeauftragter zwingend zu benennen, wenn die Kerntätigkeit in einer umfangreichen, regelmäßigen und systematischen Überwachung betroffener Personen besteht oder in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Datenkategorien nach Art. 9 (dazu zählen Gesundheitsdaten). Da Arztpraxen, Pflegedienste und Pflegeheime regelmäßig umfangreich Gesundheitsdaten verarbeiten, ist die Benennung eines DSB hier in der Regel Pflicht. Der DSB kann eigener Beschäftigter sein oder – wie hier – extern auf Basis eines Dienstleistungsvertrags tätig werden.
Welche Aufgaben übernimmt der externe Datenschutzbeauftragte im Gesundheitswesen?
Gemäß Art. 39 DSGVO umfasst die monatliche Prüfung und Beratung u. a.: Prüfung des Umsetzungsstands von AV-Verträgen (Auftragsverarbeitung), Prüfung und Beratung bei technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM), Prüfung und Beratung zu Betroffeneninformationen, Überwachung und Prüfung der Einhaltung notwendiger Maßnahmen sowie die Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde. Ziel ist die Erstellung des Datenschutzkonzepts.
Was kostet ein externer Datenschutzbeauftragter im Gesundheitswesen (z. B. für eine Arztpraxis)?
Es fällt eine monatliche Bestellungspauschale von 150,00 € an (inkl. Versicherung und regelmäßigem Tätigkeitsbericht). Das monatliche Beratungskontingent ist nach Mitarbeiterzahl gestaffelt: bis 20 MA 220,00 € (2.640 €/Jahr), bis 50 MA 330,00 €, bis 100 MA 550,00 €, bis 250 MA 660,00 €; ab 250 MA auf Anfrage. Kleinere Einrichtungen wie eine typische Arztpraxis fallen dabei meist in die günstigste Staffel bis 20 Mitarbeiter.
Wie läuft die Bestellung des externen DSB ab?
Legen Sie die gewünschte Beratungsleistung in den Warenkorb und zahlen per PayPal, Kreditkarte oder Banküberweisung. Nach Zahlungseingang erhalten Sie per E-Mail die Bestellbestätigung mit Link zum Terminformular sowie Ihre Rechnung; bei Banküberweisung kann die Terminbestätigung bis zu 3 Tage dauern. Anschließend werden Ihre Themen über den gewünschten Online-Kanal besprochen. Laut Anbieter werden 10 % des Honorars gespendet.
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