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Datenschutz Handreichung Download

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Handreichung Starterpack zur Erstellung eines Datenschutzkonzepts

Das Datenschutzkonzept ist eine zusammenfassende Dokumentation aller datenschutzrechtlichen Aspekte im Unternehmen und umfasst Verantwortlichkeiten und Dokumentationspflichten und gehört zu den wichtigsten Strategiepapieren eines Unternehmens.

Ein gutes Datenschutzkonzept hilft, den Rechenschaftspflichten gegenüber den Aufsichtsbehörden nach zu kommen. Des Weiteren kann es von Auftraggebern im Rahmen von Auftragsverarbeitungen gefordert werden.

Diese Handreichung hilft Ihnen, ein Datenschutzkonzept zu erstellen:

  • Datenschutzpolitik und Verantwortlichkeiten im Unternehmen
  • Rechtliche Rahmenbedingungen im Unternehmen
  • Dokumentation
  • Bestehende technische und organisatorische Maßnahmen
  • Organisatorische Mindestregelungen

Wer braucht ein Datenschutzkonzept?
Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, müssen ein Verfahren einrichten, um regelmäßig und dokumentiert die Wirksamkeit der Datenschutz- und Informations­sicherheits­maßnahmen zu überprüfen und zu evaluieren. Dafür ist ein Datenschutzkonzept die optimale Ausgangsbasis. Die Pflicht für Unternehmen ein Datenschutzkonzept zu verfassen, ergibt sich nur indirekt aus der DSGVO. Gem. Art. 5 besteht die Rechenschaftspflicht grundlegend. Darüber hinaus wird nach Art. 24 DSGVO gefordert, Rechenschaft über insbesondere geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) zum Schutz von personenbezogenen Daten abzulegen.

Wozu dient und an wen richtet sich die Handreichung?
Zweck dieser Handreichung ist es, diejenigen in Unternehmen, die für die Erstellung des Datenschutzkonzepts verantwortlich sind, zu befähigen Maßnahmen zu beschreiben und so Schritt für Schritt zu einem wirksamen Datenschutzkonzept zu gelangen.

Was erhalten Sie im Starterpack?
Der Umfang eines Datenschutzkonzeptes ist abhängig u.a. von der Unternehmensgröße und Branche, denn das Datenschutzkonzept hat die individuellen Bedingungen in einem Unternehmen widerzuspiegeln. Unter dem Gesichtspunkt der Dokumentation und Nachweisbarkeit ist es jedoch dringend geboten, dass die getroffenen technisch-organisatorischen Maßnahmen unbedingt ins Datenschutzkonzept aufgenommen werden. Vorlagen oder Muster für ein Datenschutzkonzept sind immer auf den Einzelfall anzupassen.

Folgende Muster erhalten Sie mit dem Starterpack:

  • Archivordnung
  • Betroffenen-Information für Bewerber
  • Betroffenen-Information für Vertragspartner
  • Checkliste Prüfung von Auftragsverarbeitern
  • Checkliste Webaudit
  • Datenschutzkonzept
  • Dienstanweisungen zu vielen Themen
  • Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit (Mitarbeitende)
  • Prozess inkl. mitgeltende Dokumente „Verletzung der Vertraulichkeit“
  • Checkliste zur Dokumentation eines Verfahrens
  • Checkliste TOMs
  • Muster-Listen

Handreichungen Ablauf

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Berücksichtigen Sie, dass dies bei Banküberweisungen bis zu 3 Tage dauern kann.

Bei Fragen stehen wir Ihnen 60 Minuten Online per Chat, Telefon oder Video zur Verfügung.

 

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Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Datenschutzkonzept und wie sieht es aus?

Ein Datenschutzkonzept ist eine zusammenfassende Dokumentation aller datenschutzrechtlichen Aspekte im Unternehmen und umfasst Verantwortlichkeiten und Dokumentationspflichten; es zählt zu den wichtigsten Strategiepapieren eines Unternehmens. Inhaltlich gliedert es sich laut Handreichung u. a. in Datenschutzpolitik und Verantwortlichkeiten, rechtliche Rahmenbedingungen, Dokumentation, bestehende technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) sowie organisatorische Mindestregelungen. Der konkrete Umfang hängt von Unternehmensgröße und Branche ab, da das Konzept die individuellen Bedingungen widerspiegeln muss.

Wer braucht ein Datenschutzkonzept – und ist es DSGVO-Pflicht?

Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, müssen ein Verfahren einrichten, um regelmäßig und dokumentiert die Wirksamkeit ihrer Datenschutz- und Informationssicherheitsmaßnahmen zu überprüfen; dafür ist ein Datenschutzkonzept die optimale Ausgangsbasis. Eine ausdrückliche Pflicht ergibt sich nur indirekt aus der DSGVO: Art. 5 begründet die Rechenschaftspflicht grundsätzlich, und Art. 24 DSGVO fordert, Rechenschaft über geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) zum Schutz personenbezogener Daten abzulegen. Zudem kann ein Datenschutzkonzept von Auftraggebern im Rahmen von Auftragsverarbeitungen gefordert werden.

Wie hilft die Handreichung beim Datenschutzkonzept-Erstellen?

Die Handreichung ist ein Starterpack, das die im Unternehmen für das Datenschutzkonzept Verantwortlichen befähigt, Maßnahmen zu beschreiben und Schritt für Schritt zu einem wirksamen Datenschutzkonzept zu gelangen. Sie führt strukturiert durch die zentralen Bausteine – von Datenschutzpolitik und Verantwortlichkeiten über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Dokumentation bis zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen und organisatorischen Mindestregelungen.

Welche Muster und Vorlagen sind im Starterpack enthalten?

Zum Starterpack gehören u. a.: Archivordnung, Betroffenen-Information für Bewerber und für Vertragspartner, Checkliste zur Prüfung von Auftragsverarbeitern, Checkliste Webaudit, ein Muster-Datenschutzkonzept, Dienstanweisungen zu vielen Themen, Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit (Mitarbeitende), der Prozess inkl. mitgeltender Dokumente „Verletzung der Vertraulichkeit", eine Checkliste zur Dokumentation eines Verfahrens, eine Checkliste TOMs sowie Muster-Listen. Vorlagen bzw. Muster sind dabei stets auf den Einzelfall anzupassen.

In welchen Varianten gibt es die Handreichung und wie erhalte ich sie?

Sie können zwischen zwei Varianten wählen: der Handreichung zur Erstellung eines Datenschutzkonzepts mit weiteren Checklisten und Vorlagen oder der Handreichung als reines PDF. Nach der Bestellung erhalten Sie per E-Mail eine Bestellbestätigung und Ihre Rechnung; nach Zahlungseingang bekommen Sie einen Download-Link. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Banküberweisung (bei Überweisung bis zu 3 Tage). Bei Fragen steht ShapeMinds Ihnen 60 Minuten online per Chat, Telefon oder Video zur Verfügung.

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