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Testversion - Homeoffice: Schulung für Arbeitsschutz- und datenschutzkonformes Arbeiten
Testversion - Homeoffice: Schulung für Arbeitsschutz- und datenschutzkonformes Arbeiten
Ihre Kundennummer, mit der Sie und Ihrer Mitarbeitenden die Schulungen direkt starten können, erhalten Sie mit der Bestellbestätigung in meist weniger als einer Minute. Die Bestellbestätigung enthält ferner auch einen Link mit einer genaue Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Zum Schulungsinhalt:
Was ist „Homeoffice“, was ist "Telearbeit"?
Mobiles Arbeiten kommt in vielen Bereichen vor. Seit Beginn der Corona-Krise 2020 schicken Arbeitgeber vermehrt ihre Beschäftigten ins "Homeoffice" und lassen sie von zu Hause aus arbeiten. Aber auch beim mobilen Arbeiten muss der Arbeitgeber unterweisen.
Wir unterscheiden zwischen „mobilem Arbeiten“ – also gelegentlich aus häuslicher Umgebung heraus und der Telearbeit, also der regelmäßigen, vertraglich vereinbarten Arbeit von zu Hause aus. Diese Unterweisung betrifft nicht die Telearbeiter, sondern ausschließlich das mobile Arbeiten.
Themen der Unterweisung Homeoffice:
- Was ist unter dem Begriff Homeoffice zu verstehen?
- Begriffsbestimmung personenbezogene Daten
- Datenschutz-Maßnahmen im Homeoffice
- Datenschutzkonforme Einrichtung technischer Geräte
- Mobile Device Management
- Homeoffice und Kommunikation
- Vereinbarung Homeoffice
- Rechte der Betroffenen
- Verzeichnis über Verarbeitungstätigkeiten
- Homeoffice und Datenschutzverletzungen
- Einrichtung des Homeoffice arbebistplatzes
- Technische Voraussetzungen für den Homeoffice Arbeitsplatz
- Hygiene am Homeoffice Arbeitsplatz
- Versicherungsschutz im Homeoffice
- Zeitmanagement im Homeoffice
Mit dieser Unterweisung erhalten Sie wichtige Anweisungen des Arbeitgebers zum richtigen, rechtskonformen und gesunden Arbeiten im gelegentlichen Homeoffice.
Homeoffice (auch „mobiles Arbeiten“) bedeutet daher auch die Erbringung der arbeitsvertraglich vereinbarten Tätigkeiten außerhalb der betrieblichen Arbeitsstätte. Sie kann an technischen Endgeräten z.B. Notebook, Tablet oder auch Smartphone erfolgen. Den Beschäftigten wird die Möglichkeit eingeräumt, von zu Hause oder andernorts zu arbeiten, sofern die jeweilige Aufgabenstellung dafür geeignet ist, produktives Arbeiten gewährleistet wird und der Arbeitscharakter überwiegt.
So klappt es mit der Umsetzung des Datenschutz im Homeoffice
Während es in einigen Berufen schwierig sein dürfte, Homeoffice datenschutzkonform durchzuführen, klappt es in anderen Berufen sehr gut. Wichtig ist immer, dass möglichst wenig unternehmensinterne Daten den Weg an den heimischen Arbeitsplatz finden. Wer beispielsweise in der Öffentlichkeitsarbeit oder Public-Relations-Abteilung eines Unternehmens arbeitet, der wird gut von Zuhause aus arbeiten können – ohne unbedingt sensible Daten zu benötigen.
Datenschutz bei Arbeiten mit personenbezogenen Daten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit personenbezogenen Daten arbeiten, haben einen erhöhten datenschutzrechtlichen Anspruch zu erfüllen. Die DSGVO definiert personenbezogene Daten als „alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.“ (Art. 4 DSGVO). Erweitere Maßnahmen zum Schutz von Daten müssen insbesondere bei der Verarbeitung der folgenden Datentypen getroffen werden:
- personenbezogene Daten (Name, Adresse, Alter etc.)
- Daten zur Herkunft oder Religionszugehörigkeit
- Telefonnummern
- Kreditkartennummern
- Autokennzeichen
- Kontodaten
- Personalnummern
- Online-Daten wie IP-Adresse oder Standortdaten
Mit gezielten Maßnahmen wird verhindert, dass personenbezogene Daten durch eine unprofessionelle Einrichtung des Homeoffice oder eine unsichere Datenübertragung in Hände Dritter gelangen. Schützen Sie sich und Ihr Unternehmen: Kommt es zur Verletzung des Datenschutzes, werden Arbeitgeber rechtlich belangt, nicht der jeweilige Arbeitnehmer.
Mehr zum Datenschutz in unserem Blog
So geht´s
Online Schulungen Ablauf
Legen Sie die gewünschte Schulung in den Warenkorb. Bezahlen Sie bequem per PayPal, Kreditkarte oder Banküberweisung. Sobald der Zahlungseingang verbucht ist, erhalten Sie Ihre Zugangsdaten zur Schulung auf dss.wiemer-arndt.de als Kundennummer. Berücksichtigen Sie, daß dies bei Banküberweisungen bis zu 3 Tagen dauern kann bis Sie die E-Mail mit Ihrer Kundennummer erhalten.
Sobald Ihre Bestellung erfolgt ist, erhalten Sie per E-Mail:
- Eine Bestellbestätigung
- Ihre Rechnung
- Ihre Kundennummer
Ihre Kundennummer ist für die gewünschte Anzahl von Schulung bzw. Unterweisung genau so oft gültig, wie Sie diese bei der Auswahl ausgewählt haben. Teilen Sie Ihren Mitarbeitern und Kollegen, die an der Schulung / Unterweisung teilnehmen sollen, die Verifizierungs-URL dss.wiemer-arndt.de sowie Ihre individuelle Kundennummer mit.
Die Teilnehmer erhalten nach bestandener Schulung / Unterweisung Ihr Zertifikat mit der Aufforderung diese der verantwortlichen Stelle zur Dokumentation vorzulegen. Die Teilnehmer können die Unterweisung und Schulung, wenn Sie nicht bestanden wurde, jederzeit wiederholen ohne, daß sich die Anzahl der gekauften Schulungen / Unterweisungen reduziert.
Wenn mehr Teilnehmer an der Schulung / Unterweisung teilnehmen als Sie erworben haben, bekommen wir und der Teilnehmer eine Benachrichtigung, wir erfragen beim Auftraggeber, ob eine Nachberechnung für die Teilnehmer gewünscht ist und schalten den Teilnehmer manuell frei, anschließend stellen wie die Rechnung an den Auftraggeber.